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Ratgeber · Baumpflege

Brauche ich in Paderborn eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Stand: · gilt für Paderborn, Bielefeld

Kurz beantwortet

Nein — seit dem 7. Dezember 2024 nicht mehr. Der Rat der Stadt Paderborn hat die Baumschutzsatzung am 14. November 2024 aufgehoben. Eine Fällgenehmigung der Stadt ist damit für Bäume auf Privatgrundstücken entfallen. Bundes- und Landesnaturschutzrecht gelten aber weiter: Ein besetztes Vogelnest oder eine Fledermaushöhle im Baum verbietet die Fällung auch heute — ganzjährig und unabhängig von jeder Satzung.

Was sich in Paderborn geändert hat

Zwei Jahre lang brauchte man in Paderborn für das Fällen eines Baumes auf dem eigenen Grundstück eine Genehmigung der Stadt. Die Baumschutzsatzung galt seit dem 8. Oktober 2022.

Damit ist Schluss. Der Rat der Stadt Paderborn hat die Aufhebung am 14. November 2024 beschlossen, seit dem 7. Dezember 2024 ist die Satzung außer Kraft. Wer heute einen Baum auf seinem Privatgrundstück fällen möchte, braucht dafür keine Fällgenehmigung der Stadt Paderborn mehr — und muss auch keine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung leisten.

Das ist der Grund, warum Sie im Netz widersprüchliche Antworten finden: Ein großer Teil der Ratgeber und Branchenseiten ist auf dem Stand vor Dezember 2024.

Was trotzdem weiter gilt

Die Satzung ist weg. Das Naturschutzrecht ist es nicht. Die Stadt Paderborn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW weiter zu beachten sind. Konkret sind das vier Dinge:

1. Der Artenschutz — ganzjährig, ohne Ausnahme für Privatgärten. § 44 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein besetztes Vogelnest, eine Spechthöhle, ein Fledermausquartier: In allen drei Fällen darf der Baum nicht fallen — auch im Dezember nicht, auch im eigenen Garten nicht. Das ist die Regel, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird.

2. Das Verbot vom 1. März bis 30. September. § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet in diesem Zeitraum, Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Wichtig ist der genaue Wortlaut: Es geht um „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen”. Ein gepflegter Hausgarten ist eine gärtnerisch genutzte Grundfläche — einzelne Bäume dort fallen nicht unter dieses Sommerverbot.

Für Hecken, lebende Zäune und Gebüsche gilt das nicht: Sie werden im Gesetz eigenständig genannt und sind auch im Garten von März bis September geschützt. Erlaubt bleiben in dieser Zeit „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen”.

3. Naturdenkmale und Bebauungspläne. Einzelne Bäume können als Naturdenkmal geschützt sein oder in einem Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot belegt sein. Beides gilt unabhängig von der aufgehobenen Satzung weiter.

4. Ihre Verkehrssicherungspflicht. Der Wegfall der Satzung nimmt Ihnen keine Pflicht ab, sondern lässt eine bestehen: Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie Ihren Baumbestand regelmäßig auf erkennbare Schäden kontrollieren. Fällt ein morscher Baum auf das Nachbargrundstück, ist die Frage nicht, ob Sie fällen durften — sondern ob Sie hätten erkennen müssen, dass er eine Gefahr war.

Wie es in der Region aussieht

Kommunale Baumschutzsatzungen gelten jeweils nur für eine Stadt oder Gemeinde. Zwei Beispiele aus dem Einsatzgebiet, beide amtlich belegt:

OrtStandSeit
Paderbornkeine Baumschutzsatzung mehrRatsbeschluss 14.11.2024, außer Kraft seit 07.12.2024
Bielefeldkeine Baumschutzsatzung mehrRatsbeschluss 12.02.2026, aufgehoben ab 17.02.2026

In Bielefeld waren bis Februar 2026 Laubbäume ab 60 Zentimetern und Nadelbäume ab 100 Zentimetern Stammumfang genehmigungspflichtig. Auch das ist entfallen.

Für alle anderen Gemeinden gilt: Fragen Sie nach, bevor Sie sägen. Zuständig ist das Umwelt- oder Grünflächenamt Ihrer Stadt. Für Fragen zum Bundes- und Landesnaturschutzrecht ist im Kreis Paderborn die untere Naturschutzbehörde des Kreises die richtige Adresse. Und rechnen Sie damit, dass sich der Stand ändert — die beiden Beispiele oben zeigen, wie schnell das geht.

Was das praktisch bedeutet

Ohne Genehmigungspflicht wird die Entscheidung nicht einfacher, sondern nur schneller. Die Fragen, die vorher das Amt geprüft hat, stellen sich weiterhin — nur stellt sie jetzt niemand mehr außer Ihnen:

  • Ist der Baum wirklich das Problem, oder reicht ein Pflegeschnitt?
  • Brütet gerade etwas darin?
  • Steht er so, dass er frei fallen kann — oder muss er Stück für Stück abgetragen werden?
  • Und wenn er stehen bleibt: Ist er noch sicher?

Genau diese Prüfung machen wir vor jedem Auftrag. Wir kontrollieren den Baum vor der Fällung auf Besatz, und wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Fällung nicht nötig ist, sagen wir Ihnen das. Erhalten ist meistens günstiger als ersetzen.

Steht der Baum eng zwischen Haus, Leitung und Nachbargrundstück, arbeiten wir in Seilklettertechnik: Der Baum wird vom Seil aus in Stücken abgetragen und kontrolliert abgelassen, statt gefällt zu werden. Ohne Kran, wo das möglich ist — mit Kran, wo es nötig ist.

Häufige Fragen

Brauche ich in Paderborn eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Nein. Die Baumschutzsatzung der Stadt Paderborn ist seit dem 7. Dezember 2024 außer Kraft. Für Bäume auf Privatgrundstücken entscheidet seitdem allein die Eigentümerin oder der Eigentümer. Ausnahmen bleiben: Naturdenkmale, Erhaltungsgebote in einem Bebauungsplan sowie der Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz.

Darf ich einen Baum im Sommer fällen?

In einem gärtnerisch genutzten Hausgarten ja. Das Verbot vom 1. März bis 30. September in § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz gilt ausdrücklich für Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Grundflächen — ein gepflegter Hausgarten zählt zu diesen Grundflächen. Unabhängig davon gilt der Artenschutz: Brütet ein Vogel im Baum, darf nicht gefällt werden.

Gilt das Fällverbot von März bis September auch für Hecken im Garten?

Ja. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nennt § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eigenständig — für sie gilt das Verbot vom 1. März bis 30. September auch im Hausgarten. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte.

Was passiert, wenn ein Vogel im Baum brütet?

Dann darf der Baum nicht gefällt werden — auch nicht im Winter und auch nicht ohne Satzung. § 44 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. Das betrifft besetzte Nester ebenso wie Spechthöhlen und Fledermausquartiere. Deshalb gehört eine Kontrolle des Baumes vor jeder Fällung dazu.

Gilt in Bielefeld noch eine Baumschutzsatzung?

Nein. Der Rat der Stadt Bielefeld hat die Aufhebungssatzung am 12. Februar 2026 beschlossen; seit dem 17. Februar 2026 ist die Bielefelder Baumschutzsatzung aufgehoben. Bis dahin waren Laubbäume ab 60 Zentimetern und Nadelbäume ab 100 Zentimetern Stammumfang genehmigungspflichtig.

Wie finde ich heraus, was in meiner Gemeinde gilt?

Kommunale Baumschutzsatzungen gelten immer nur für das Gebiet einer Stadt oder Gemeinde und ändern sich. Fragen Sie beim Umwelt- oder Grünflächenamt Ihrer Gemeinde nach der aktuellen Satzung. Für Fragen zum Bundes- und Landesnaturschutzrecht ist im Kreis Paderborn die untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig.

Wer haftet, wenn ein Baum auf das Nachbarhaus fällt?

Grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht — aus der Verkehrssicherungspflicht. Sie verlangt, den eigenen Baumbestand regelmäßig auf erkennbare Schäden zu kontrollieren und erkannte Gefahren zu beseitigen. Sie entfällt nicht dadurch, dass eine Baumschutzsatzung aufgehoben wurde.

Was kostet eine Baumfällung?

Das hängt vom Baum und seinem Standort ab: Höhe, Zustand, Platz zum Fällen, Zugang für Technik und was mit dem Holz passieren soll. Ein Baum, der frei fallen kann, ist etwas völlig anderes als einer, der zwischen Haus und Leitung Stück für Stück abgetragen werden muss. Bei privaten Aufträgen nennen wir nach dem Ansehen vor Ort in der Regel einen Festpreis; bei größeren oder gewerblichen Projekten rechnen wir transparent nach Aufwand ab.

Quellen

Diese Seite gibt den Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Kommunale Satzungen ändern sich — im Zweifel bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen.

  1. Stadt Paderborn: Baumschutzsatzung — Aufhebung durch Ratsbeschluss vom 14.11.2024, außer Kraft seit 07.12.2024 amtlich abgerufen am 7. August 2026
  2. Stadt Paderborn: Rat beschließt Aufhebung der Baumschutzsatzung amtlich abgerufen am 7. August 2026
  3. Stadt Bielefeld: Baumschutzsatzung — aufgehoben ab 17.02.2026 amtlich abgerufen am 7. August 2026
  4. § 39 Bundesnaturschutzgesetz — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen amtlich abgerufen am 7. August 2026
  5. § 44 Bundesnaturschutzgesetz — Vorschriften für besonders geschützte Arten amtlich abgerufen am 7. August 2026

Unsicher, ob der Baum weg muss?

Zwei Fotos und ein Satz zum Standort reichen für eine erste Einschätzung. Wenn Erhalten reicht, sagen wir das.